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Ihre Teilnahme an den Schwangerschaftsvorsorge- untersuchungen zeigt, dass Sie ein besonderes Interesse an Ihrer und der Gesundheit Ihres Babys haben!

Die gesetzlichen Krankenkassen gewähren Ihnen hierzu wichtige Basisuntersuchungen, welche Risiken aufdecken und Schäden für Sie und das werdende Leben vermeiden helfen sollen.

Bestandteil dieser Vorsorgeuntersuchungen sind folgende im Mutterpass dokumentierte Massnahmen:

4. - 8. SSW:
     Feststellung der Schwangerschaft
     Tastuntersuchung, Gewicht-, Blutdruckmessung,
     Urinstatus
     Blutabnahme: Blutgruppe, Antikörper, Syphillis,
     Röteln, Hämoglobin, evtl. AIDS Test, Chlamydien
     Test

9. - 12. SSW:
     Ultraschall
     Tastuntersuchung, Gewicht-, Blutdruckmessung,
     Urinstatus
     evtl. Chorionzottenbiospie, falls > 35 LJ

14. - 18. SSW:
     Tastuntersuchung, Gewicht-, Blutdruckmessung,
     Urinstatus, ggf. Hämoglobin
     evtl. Amniozentese, falls > 35 LJ

19. - 22. SSW:
     Ultraschall
     Tastuntersuchung, Gewicht-, Blutdruckmessung,
     Urinstatus, ggf. Hämoglobin, Tokogramm

24. - 28. SSW:
     Tastuntersuchung, Gewicht-, Blutdruckmessung,
     Urinstatus, ggf. Hämoglobin
     Blutabnahme: Antikörpersuchtest
     Tokogramm

29. - 32. SSW:
     Ultraschall
     Tastuntersuchung, Gewicht-, Blutdruckmessung,
     Urinstatus, ggf. Hämoglobin
     Anti D Globulinspritze bei rh-neg Schwangeren
     CTG

33. - 35. SSW:
     Tastuntersuchung, Gewicht-, Blutdruckmessung,
     Urinstatus, ggf. Hämoglobin
     Blutabnahme: Hbs-Ag
     CTG
     Mutterschaftsbescheinigung für Krankenkasse

36. - 38. SSW:
     Tastuntersuchung, Gewicht-, Blutdruckmessung,
     Urinstatus, ggf. Hämoglobin
     CTG

39. - 40. SSW:
     Tastuntersuchung, Gewicht-, Blutdruckmessung,
     Urinstatus, ggf. Hämoglobin
     CTG

> 40. SSW:
     alle 2 Tage: Tastuntersuchung, Gewicht-,
     Blutdruckmessung, Urinstatus

Ultraschalluntersuchungen: um die zehnte, die 20. und die 30. Schwangerschaftswoche.
Dabei werden die Herztätigkeit des Kindes überprüft, sein Wachstum, die Entwicklung der Organe und die Menge des Fruchtwassers - dieser Ultraschall darf jedoch nicht als Fehlbildungsdiagnostik verstanden werden, sondern ist lediglich orientierender Art.

CTG: Ab der 20. Woche kann der Arzt oder die Hebamme eine Wehen (Tokogramm) oder Herzschlagkurve (CTG) veranlassen, um vorzeitige Wehen oder Belastungen des Kindes zu erfassen.

Zudem haben Sie ab dem 35. Lebensjahr Anspruch auf eine Fruchtwasseruntersuchung (Amniozentese) oder Chorionzottenbiopsie zur Abklärung von Chromosomenstörungen.

Die reine Schwangerschaftsvorsorge ist von der Kassengebühr befreit. Bitte beachten Sie, dass somit das Leistungsspektrum erheblich begrenzt wird, z.B. keine Infektdiagnostik, keine Beratung oder Abklärung von Schwangerschaftsbeschwerden, etc..

Über die in den "Mutterschaftsrichtlinien" vorgeschriebenen Untersuchungen hinausgehend gibt es einige Untersuchungen die medizinisch sinnvoll sind, jedoch nicht im Erstattungsumfang der Krankenkassen enthalten sind.

Mögliche Wahlleistungen:

Ultraschall- Untersuchung

Schwangerschafts- Abo Ultraschall:
bei jeder Routine-Untersuchung Ultraschall mit einem Ultraschallfoto Ihres Babys

zusätzlicher Ultraschall:
z. B. zur Feststellung des Geschlechts, Größe/Gewicht

Doppler-Untersuchung durch Ultraschall:
z. B. zur Abschätzung der Sauerstoffversorgung Ihres Babys

Sicherheitsscreening zum Ausschluss von Infektionen

Schwangerschaftsbescheinigung

Wird vom Arbeitgeber ersetzt

Ersttrimester-Screening

Kombination einer speziellen Ultraschalluntersuchung und einer Blutuntersuchung der Schwangeren. Zwischen der elften und 14. Schwangerschaftswoche läßt sich eine Wasseransammlung (Ödem) unter der Haut des Nackens feststellen die in der ca. 15. Woche wieder verschwindet. Die Stärke dieser Falte wird genau vermessen und ergibt mit der Blutuntersuchung einen Risikofaktor für Down Syndrom, weitere Chromosomenstörungen können auf einen Herzfehler hinweisen.

Weiterführende Links:


www.eumom.com

www.schwangerschaft-point.de

www.neunmonate.de

www.kinder.de

www.baby.de

www.netdoktor.de

Triple Test

Blutuntersuchung zwischen der 15. und 18.- SSW. Dabei werden bestimmte Werte im Blut der Schwangeren gemessen - die Konzentration des Eiweiß a-Fetoprotein, der Hormone Östriol und HCG. Anhand der Höhe dieser Werte wird ausgerechnet, ob ein Risiko besteht, dass das Baby an einem Down Syndrom, einem Neuralrohrdefekt oder einer anderen Chromosomenstörung leidet. Je nach Ergebnis müssen dann aber weitere Spezialuntersuchungen vorgenommen werden. Das Resultat gibt nur eine Wahrscheinlichkeit an und keine Diagnose.

a-Fetoprotein

Blutuntersuchung zwischen der 15.-17. SSW zur Risikoabschätzung eines Neuralrohrdefektes (offener Rücken)

OGT - Zuckerbelastungstest

Eine versteckte Zuckererkrankung kann ernsthafte Folgen für Mutter und Kind haben. Deshalb empfehlen wir in dem Zeitraum zwischen der 24.-28. SSW eine speziellen Blutzucker Test. Die Kosten werden von manchen Krankenkassen erstattet.

Akupunktur

Bei Schwangerschaftsbeschwerden, Lageanomalien des Kindes und zur Raucherentwöhnung. Die Kosten werden von einigen Krankenkassen übernommen.

Die Gebühren der einzelnen Leistungen richten sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und können an der Rezeption erfragt werden. Weitere Leistungen entnehmen Sie bitte dem ausliegenden Informationsordner. Wir beraten Sie gerne.
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