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Ihre Teilnahme an den Schwangerschaftsvorsorge- untersuchungen zeigt, dass Sie ein besonderes Interesse an Ihrer und der Gesundheit Ihres Babys haben!
Die gesetzlichen Krankenkassen gewähren Ihnen hierzu wichtige Basisuntersuchungen, welche Risiken aufdecken und Schäden für Sie und das werdende Leben vermeiden helfen sollen.
Bestandteil dieser Vorsorgeuntersuchungen sind folgende im Mutterpass dokumentierte Massnahmen:
4. - 8. SSW:
Feststellung der Schwangerschaft
Tastuntersuchung, Gewicht-, Blutdruckmessung,
Urinstatus
Blutabnahme: Blutgruppe, Antikörper, Syphillis,
Röteln, Hämoglobin, evtl. AIDS Test, Chlamydien
Test
9. - 12. SSW:
Ultraschall
Tastuntersuchung, Gewicht-, Blutdruckmessung,
Urinstatus
evtl. Chorionzottenbiospie, falls > 35 LJ
14. - 18. SSW:
Tastuntersuchung, Gewicht-, Blutdruckmessung,
Urinstatus, ggf. Hämoglobin
evtl. Amniozentese, falls > 35 LJ
19. - 22. SSW:
Ultraschall
Tastuntersuchung, Gewicht-, Blutdruckmessung,
Urinstatus, ggf. Hämoglobin, Tokogramm
24. - 28. SSW:
Tastuntersuchung, Gewicht-, Blutdruckmessung,
Urinstatus, ggf. Hämoglobin
Blutabnahme: Antikörpersuchtest
Tokogramm
29. - 32. SSW:
Ultraschall
Tastuntersuchung, Gewicht-, Blutdruckmessung,
Urinstatus, ggf. Hämoglobin
Anti D Globulinspritze bei rh-neg Schwangeren
CTG
33. - 35. SSW:
Tastuntersuchung, Gewicht-, Blutdruckmessung,
Urinstatus, ggf. Hämoglobin
Blutabnahme: Hbs-Ag
CTG
Mutterschaftsbescheinigung für Krankenkasse
36. - 38. SSW:
Tastuntersuchung, Gewicht-, Blutdruckmessung,
Urinstatus, ggf. Hämoglobin
CTG
39. - 40. SSW:
Tastuntersuchung, Gewicht-, Blutdruckmessung,
Urinstatus, ggf. Hämoglobin
CTG
> 40. SSW:
alle 2 Tage: Tastuntersuchung, Gewicht-,
Blutdruckmessung, Urinstatus
Ultraschalluntersuchungen: um die zehnte, die 20. und die 30. Schwangerschaftswoche.
Dabei werden die Herztätigkeit des Kindes überprüft, sein Wachstum, die Entwicklung der Organe und die Menge
des Fruchtwassers - dieser Ultraschall darf jedoch nicht als Fehlbildungsdiagnostik verstanden werden, sondern
ist lediglich orientierender Art.
CTG: Ab der 20. Woche kann der Arzt oder die Hebamme eine Wehen (Tokogramm) oder Herzschlagkurve (CTG)
veranlassen, um vorzeitige Wehen oder Belastungen des Kindes zu erfassen.
Zudem haben Sie ab dem 35. Lebensjahr Anspruch auf eine Fruchtwasseruntersuchung (Amniozentese) oder
Chorionzottenbiopsie zur Abklärung von Chromosomenstörungen.
Die reine Schwangerschaftsvorsorge ist von der Kassengebühr befreit. Bitte beachten Sie, dass somit das
Leistungsspektrum erheblich begrenzt wird, z.B. keine Infektdiagnostik, keine Beratung oder Abklärung von
Schwangerschaftsbeschwerden, etc..
Über die in den "Mutterschaftsrichtlinien" vorgeschriebenen Untersuchungen hinausgehend gibt es einige
Untersuchungen die medizinisch sinnvoll sind, jedoch nicht im Erstattungsumfang der Krankenkassen enthalten sind.
